Osteopathische Behandlung

Die Osteopathie ist ein ganzheitliches und manuelles Behandlungskonzept. Die Behandlung erfolgt ausschließlich mit den Händen. Genaue Kenntnisse der Anatomie und Physiologie sowie eine geschulte Hand sind Voraussetzungen einer Behandlung. Funktionsstörungen der verschiedenen Gewebe im Organismus werden tastend erforscht und diagnostiziert. Das Ziel ist, die Ursache der Funktionsstörung anhand von Anamnese und Untersuchung festzustellen und zu behandeln.

Die Behandlung dauert ca. eine Stunde und beinhaltet eine ausführliche Anamnese, d.h. eine Befragung zur Krankheitsgeschichte (nur in der ersten Sitzung), eine ausführliche körperliche Untersuchung und die eigentliche Behandlung mit osteopathischen Techniken.

In der Regel finden die Anwendungen in einem Zeitabstand von 2 – 6 Wochen statt. Es sollten möglichst 3 – 6 Behandlungen erfolgen. Dies hängt jedoch vom Beschwerdebild und Heilungsverlauf ab.

  • Der Mensch als untrennbare Einheit

    Alle Strukturen des menschlichen Körpers hängen direkt oder indirekt miteinander zusammen. Den Zusammenhang stellen die Faszien her, dünne Bindegewebshüllen, die jede Struktur umgeben und gemeinsam eine große Körperfaszie bilden. Sie sind für die Osteopathie von großer Bedeutung. Denn sie verbinden auch solche Strukturen, die funktionell nichts miteinander zu tun haben. Faszien können zudem Veränderungen übertragen, wie etwa Funktionsstörungen. Dies erklärt, warum Ursachen an einer Stelle oft zu Beschwerden in ganz anderen Körperregionen führen. Funktionsstörungen können deshalb immer den gesamten Organismus betreffen.

    Das “eigene Abwehrsystem” des Körpers

    Der Organismus ist ständig inneren und äußeren Einflüssen ausgesetzt, die ihn aus seinem Gleichgewicht bringen können. Solange der Körper dieses Gleichgewicht halten kann, ist er gesund. Geht dieses Gleichgewicht verloren, erkrankt er. Doch selbst dann gibt der Organismus nicht auf, sondern versucht, wieder gesund zu werden, also ein neues Gleichgewicht herzustellen.

    Dabei hilft ihm sein eigenes Abwehrsystem. Dieses zeigt sich auf vielfältige Weise, etwa wenn Blut gerinnt, Bakterien eine Entzündung abwehren, der Körper nach einer Viruserkrankung gegen die gleiche Erkrankung immun wird oder ein Knochen nach einem Bruch wieder zusammenwächst.

    Struktur und Funktion beeinflussen sich gegenseitig

    Unser Körper besteht aus unzähligen Strukturen wie Knochen, Muskeln, Sehnen und Organe. Sie alle üben unterschiedliche Funktionen aus.

    Ändert sich die Funktion, dann ändert sich auch die Struktur. So wächst beispielsweise ein Muskel, wenn er ständig trainiert wird und wird schwach und verkümmert, wenn er nicht mehr gebraucht wird. Gleiches gilt für alle anderen Strukturen des Körpers: ein Mehr an Funktion führt meist zu einem Mehr an Struktur und umgekehrt.

    Für die Osteopathie ist dieses Prinzip der gegenseitigen Abhängigkeit von Struktur und Funktion wichtig. Denn Funktionsstörungen zeigen sich als beeinträchtigte Bewegungen einer Struktur. Indem der Osteopath die Bewegungen überprüft, kann er eine Funktionsstörung feststellen und die Struktur mit manuellen Techniken behandeln.

  • Eine aktuelle Übersicht der Anwendungsgebiete finden Sie hier:

    Osteokompass – Wegweiser für Osteopathen und Patienten

  • Die Grenzen der Osteopathie liegen dort, wo die eigenen Abwehrkräfte des Körpers nicht ausreichen den Körper gesunden zu lassen. Hierzu zählen folgende Erkrankungen:

    • akute Entzündungen

    • Infektionserkrankungen

    • Tumorerkrankungen

    • Frakturen

    • akute Ereignisse wie z.B. Herzinfarkt, Lungenembolie

    • schwere psychische Erkrankungen

  • Die Kosten der osteopathischen Behandlung wird heute von vielen Kassen bezuschusst. Hier finden Sie eine Liste von gesetzlichen Kassen, die sich an den Kosten der Behandlung beteiligen:

    osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html

    Bitte informieren Sie sich vor Therapiebeginn bei ihrer Kasse über die Kostenübernahme, da die Erstattungspraxis der einzelnen Kassen variieren kann.

    In der Regel benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Privatrezept) oder eine formlose ärztliche Bescheinigung. Diese können Sie dann zusammen mit Ihren Rechnungen zur Erstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

  • Die Bezuschussung Ihrer Rechnung erfolgt im Rahmen Ihres Versicherungsvertrags, sofern dieser Heilpraktikerleistungen (GebüH) beinhaltet. Die Rechnung können sie dann bei Ihrer Versicherung einreichen. Bitte erkundigen Sie sich vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung über die Erstattungspraxis. Sie benötigen keine ärztliche Verordnung oder Überweisung für eine Behandlung.

  • Wenn Sie gesetzlich versichert sind und über eine private Zusatzversicherung verfügen, die auch Heilpraktikerleistungen (GebüH) erstattet, können Sie Ihre Rechnung einreichen. Je nach Versicherungsvertrag werden Ihnen die Kosten erstattet, ggf. abzüglich eines Selbstbehalts. Bitte fragen Sie vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung nach. Sie benötigen keine ärztliche Verordnung oder Überweisung für die Therapie.

  • Zwischen der Praxis für Osteopathie, Naturheilkunde & Physiotherapie Simone Notz und Ihnen als Patient wird ein Behandlungsvertrag geschlossen.

    Das Behandlungshonorar liegt bei:

    ca. 105 Euro/50 Min.
    ca. 55 Euro/25 Min.

  • Osteopathie zählt in Deutschland zur Heilkunde. Nach deutschem Recht dürfen nur Ärzte und Heilpraktiker die Heilkunde selbstständig ausüben.