Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen

Die Kosten der osteopathischen Behandlung wird heute von vielen Kassen bezuschusst. Hier finden Sie eine Liste von gesetzlichen Kassen, die sich an den Kosten der Behandlung beteiligen:

osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html

Bitte informieren Sie sich vor Therapiebeginn bei ihrer Kasse über die Kostenübernahme, da die Erstattungspraxis der einzelnen Kassen variieren kann.

In der Regel benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Privatrezept) oder eine formlose ärztliche Bescheinigung. Diese können Sie dann zusammen mit Ihren Rechnungen zur Erstattung bei Ihrer Versicherung einreichen.

Kostenerstattung durch private Krankenkassen

Die Bezuschussung Ihrer Rechnung erfolgt im Rahmen Ihres Versicherungsvertrags, sofern dieser Heilpraktikerleistungen (GebüH) beinhaltet. Die Rechnung können sie dann bei Ihrer Versicherung einreichen. Bitte erkundigen Sie sich vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung über die Erstattungspraxis. Sie benötigen keine ärztliche Verordnung oder Überweisung für eine Behandlung.

Kostenerstattung durch private Zusatzversicherungen

Wenn Sie gesetzlich versichert sind und über eine private Zusatzversicherung verfügen, die auch Heilpraktikerleistungen (GebüH) erstattet, können Sie Ihre Rechnung einreichen. Je nach Versicherungsvertrag werden Ihnen die Kosten erstattet, ggf. abzüglich eines Selbstbehalts. Bitte fragen Sie vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung nach. Sie benötigen keine ärztliche Verordnung oder Überweisung für die Therapie.

Behandlungshonorar

Zwischen der Praxis für Osteopathie Simone Notz und Ihnen als Patient wird ein Behandlungsvertrag geschlossen.

Das Behandlungshonorar liegt bei:

85 Euro für ca. 50 Minuten

45 Euro für ca. 25 Minuten

 

Rechtliche Situation der Osteopathie in Deutschland

Osteopathie zählt in Deutschland zur Heilkunde. Nach deutschem Recht dürfen nur Ärzte und Heilpraktiker die Heilkunde selbstständig ausüben.